Hundehaftpflichtversicherung: Wichtig und oft Pflicht

Du haftest ohne Hundehaftpflichtversicherung für die Schäden Deines Vierbeiners. Mit dem passenden Tarif sicherst Du Dich günstig ab.

Tarife der Hundehaftpflichtversicherung sind bereits ab weit unter 100 Euro im Jahr erhältlich.

Hundehaftpflichtversicherung: Wichtig zu wissen

Hundehaftpflicht – passende Tarife im Vergleich

In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für Hundehalter und Hundehalterinnen einiger oder aller Rassen gesetzlich vorgeschrieben. Als Hundebesitzer haftest Du mit Deinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für alle Schäden, die Dein Hund verursacht. Tarife der Hundehaftpflichtversicherung sind bereits ab weit unter 100 Euro im Jahr erhältlich. Ein externer Vergleich der Hundehaftpflicht auf Wechselportal.com ist kostenfrei, unverbindlich und ermittelt binnen Sekunden passende Angebote für Dein Tier. Auch die Versicherung mehrerer Vierbeiner oder eine Vorsorgeversicherung für neugeborene Jungtiere ist möglich. Hast Du einen passenden Hundehaftpflicht-Tarif gefunden, kannst Du über Wechselportal.com gleich einen Vertrag bei unserem externen Partner abschließen, ohne dass dadurch für Dich zusätzliche Kosten entstehen.

Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?

Hunde sind treue, liebevolle, verspielte und manchmal etwas übermütige Begleiter. Klar, dass da mal etwas zu Bruch gehen kann. Wenn der Beschützerinstinkt überhandnimmt, kann es sogar zu Verletzungen kommen. Für solche Fälle gibt es die Hundehaftpflichtversicherung – auch Hundehalterhaftpflicht genannt. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Hundehalter für alle Schäden, die ihr Hund verursacht. Wenn Dein Hund im Biergarten beispielsweise übermütig einen Tisch umreißt, haftest Du für alle Schäden und Kosten. Wenn er sich von der Leine losreißt und einen Jogger beißt oder einen Verkehrsunfall provoziert, musst Du alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten begleichen, sofern Du keine Hundehaftpflicht abgeschlossen hast.

Gesetzliche Regelungen und lokale Unterschiede

Abhängig von Deinem Wohnort und Deinem Hund ist die Hundehaftpflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht. In Thüringen müssen alle Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben, in Bremen ist die Versicherungspflicht rassenbedingt, und in Mecklenburg-Vorpommern ist die Haftpflicht freiwillig (Stand 2024). Darüber hinaus können die Gemeinden eigene Hundegesetze bezüglich Versicherung, Steuern und Haltung erlassen. Informiere Dich als Hundebesitzer am besten über die Bestimmungen an Deinem Wohnort.

Gefährdungshaftung: Was bedeutet das?

Ohne Hundehaftpflichtversicherung haften Tierbesitzer mit ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden, die ihr Hund bei Dritten verursacht – selbst wenn sie keine Schuld trifft oder sie zum Zeitpunkt des Schadens abwesend waren. Reicht das derzeitige Vermögen nicht aus, müssen zukünftige Einnahmen, Erbschaften und Verdienste zur Schadensbegleichung verwendet werden. Krankenkassen dürfen von Hundehaltern Kosten für Behandlungen zurückfordern.

Ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht?

In Deutschland gilt bezüglich der Hundehaftpflicht und Haltung föderales Recht. Die Gesetzgebungen für Hundehalter unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Auch das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen variiert. Zuweilen muss man mit Bußgeldern im fünfstelligen Bereich rechnen (Stand 2024).

Informiere Dich zusätzlich bei Deiner Gemeinde über die Vorgaben zur Versicherungspflicht für Deinen Hund! Einzelne Gemeinden können zusätzliche Hundegesetze erlassen und Verordnungen kurzfristig ändern.

In diesen Bundesländern ist die Hundeversicherung für alle Hunde Pflicht:

  • Berlin,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen.

In diesem Bundesland ist die Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde freiwillig:

  • Mecklenburg-Vorpommern.

Die Einstufung von einzelnen Hunden als Kampfhund oder gefährlich variiert in den einzelnen Bundesländern. Einige Bundesländer schreiben für Hundebesitzer bestimmter Tiere eine Hundehaftpflichtversicherung vor. Im Folgenden findest Du eine Übersicht.

Hundehaftpflicht-Pflicht für bestimmte Hunde

Bundesweit vorgeschriebene Rassen:

Baden-Württemberg

In diesem Bundesland benötigen besonders gefährliche Hunderassen eine Haftpflichtversicherung. Dazu zählen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, sowie bestimmte große und kräftige Rassen wie die Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastif, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu, wenn deren Kampfhundeigenschaft amtlich bestätigt wurde.

Bayern

Für Hunde wie American Pit Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Stafford Bullterrier und Tosa-Inu (Kategorie 1) ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Auch Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Basileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler (Kategorie 2) fallen unter die Versicherungspflicht, wobei die Gefährlichkeit vorausgesetzt wird, bis das Gegenteil bewiesen wird.

Brandenburg

Hier sind Alano, Cane Corso, Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler versicherungspflichtig. Die Haltung von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Stafford Bullterrier und Tosa Inu ist komplett untersagt, während sonstige Kampfhunde in Mehrfamilienhäusern generell verboten sind.

Bremen

In Bremen müssen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit-Bull-Terrier und Stafford Bullterrier sowie Hunderassen mit aggressivem Verhalten haftpflichtversichert werden.

Hessen

Die Hundehaftpflichtversicherung ist für American Bulldog, American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire Terrier und Rottweiler vorgeschrieben.

Nordrhein-Westfalen

Hier sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern und einem Gewicht von 20 Kilogramm oder mehr, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen, versicherungspflichtig. Auch Hunde, die aufgrund von aggressivem Verhalten als gefährlich eingestuft werden, müssen haftpflichtversichert sein.

Rheinland-Pfalz

American Stafford Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie entsprechende Kreuzungen und Mischlinge sind versicherungspflichtig. Auch alle Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen, müssen versichert werden.

Saarland

Im Saarland gilt eine Versicherungspflicht für American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Stafford Bullterrier.

Sachsen

Hier müssen Hunde, bei denen aufgrund der Züchtung eine erhöhte Aggressivität wahrscheinlich ist, sowie Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen, haftpflichtversichert werden.

Versicherungssummen und Deckung

Die Höhe der vorgeschriebenen Versicherungssumme variiert je nach Bundesland. Während in Berlin eine Mindestdeckung von einer Million Euro erforderlich ist, müssen gefährliche Hunde in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 500.000 Euro haftpflichtversichert werden. Unabhängig von den lokalen Anforderungen ist es stets ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehreren Millionen Euro abzuschließen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Das Wechselportal.com fungiert nicht als Versicherungsmakler oder -vermittler. Für die Vermittlung von Versicherungen arbeitet das Portal mit externen Partnern wie CHECK24, TARIFCHECK24 GmbH, Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen etablierten Unternehmen der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt somit nicht über wechselportal.com.

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Was leistet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dein Hund verursacht. Kommt die Hundeversicherung zu dem Schluss, dass kein Anspruch auf Schadenersatz besteht, fungiert sie als Rechtsschutzversicherung und übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Der Vertrag legt fest, in welchem Umfang und welcher Höhe der Tarif im Schadenfall welche Kosten übernimmt.

  1. Personenschaden: Wenn Dein Hund übermütig an einer Rentnerin hochspringt und deren Sturz verursacht oder auf die Straße rennt und einen Autounfall provoziert, können geschädigte Personen Dich für die Schäden finanziell zur Verantwortung ziehen. Das gleiche gilt, wenn ein Senior sich durch das Bellen Deines Hundes erschreckt und einen Herzanfall erleidet. Fällig sind bei derartigen Schäden an Dritten oft nicht nur die Übernahme von Heilkosten, sondern auch Schmerzensgeld. Diese übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung. Aus diesem Grund beträgt die Deckungssumme oft ein oder mehrere Millionen Euro.
  2. Sachschaden: Zu den Sachschäden von Hunden zählen etwa der komplett umgegrabene Ziergarten des Nachbarn oder die zerkauten Designerschuhe des Gasts. Zusätzlich unterteilt man in der Hundehaftpflichtversicherung zwischen Mietsachschäden an etwa angenagten Türen und Mietsachschäden an beweglichen Objekten wie dem Inventar. Dazu zählen auch angekaute Tischbeine in Ferienwohnungen und ruinierte Teppiche in Hotels.
  3. Vermögensschaden: Ein Beispiel: Ein Tierarzt wird von Deinem Hund gebissen und kann der Tätigkeit aufgrund der Verletzung nicht mehr nachkommen. Die Hundehaftpflicht zahlt dem Tierarzt die Behandlungskosten sowie eine finanzielle Entschädigung für den Dienstausfall. Gleiches gilt für Verdienstausfälle, die durch nicht erfolgte Abschlüsse, Kündigungen oder Berufsunfähigkeit entstehen. Ausgeschlossen ist eine Hundehaftpflichtversicherung allerdings von der Haftung für Schäden an und in motorisierten Fahrzeugen sowie anderen beweglichen Verkehrsmitteln. Ebenso haftet sie nicht für sonstige Sachschäden, sondern ist oft auf maximal 500.000 Euro limitiert.

Hundehaftpflicht – welche Zusatzbausteine gibt es?

  1. Nebenberufliche Tätigkeiten: Setzt Du Deinen Hund gewerblich ein, kannst Du nebenberufliche Tätigkeiten versichern.
  2. Vorsorgeversicherung für Welpen: Mit diesem Baustein besteht für den Nachwuchs von Hunden für einige Wochen oder Monate Versicherungsschutz. Planst Du, Deine Hündin decken zu lassen, sollte diese Absicherung nicht fehlen.
  3. Versicherung von Mietsachschäden: Die Deckungssumme für Mietsachschäden entspricht nicht der Deckungssumme für sonstige Sachschäden, sondern ist oft auf maximal 500.000 Euro limitiert.

Hundehaftpflicht: Tarife und Leistungen vergleichen

Ein Vergleich der Hundehaftpflichtversicherungen lohnt sich. Das Kosten-Leistungs-Verhältnis kann stark variieren. Prüfe die Deckungssumme und Zusatzleistungen, um sicherzustellen, dass Du den passenden Tarif für Dich und Deinen Hund findest. Über Wechselportal.com kannst Du kostenfrei und unverbindlich passende Angebote einholen und Deinen Vertrag gleich online abschließen.